Anwaltskanzlei Dr. Hilland Dr. Gudd, Rechtsanwälte, Stuttgart, Willkommen
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Privates Baurecht und Architektenrecht
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Anwalt Dr. Gudd Anwalt Dr. Hilland

Rechtsanwalt für Architektenrecht und privates Baurecht

 

Privates Baurecht und Architektenrecht


Rechtsanwalt Gudd berät schwerpunktmäßig mittelständische Unternehmen hinsichtlich aller dort anfallenden rechtlichen Problemstellungen. Breiten Raum nimmt hier das zivile Baurecht mit Architektenrecht, das Gesellschaftsrecht sowie das Arbeitsrecht ein.

privates Baurecht
in Baden Württemberg
und angrenzenden
Bundesländern

Das zivile Baurecht umfasst sowohl die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem BGB als auch nach der VOB/B. Es geht hier um die Realisierung von Werklohnforderungen, die Beseitigung von Baumängeln, das Durchsetzen bzw. die Abwehr von Nachträgen, Vertragsstrafen etc.

Rechtsanwalt Dr. Gudd legt in seiner praktischen Tätigkeit, wie auch in den von ihm veranstaltenden Seminare (siehe oben) besonderen Wert auf die Beratung des Mandanten, um vorzeitige Kündigungen und sogar noch fristlose Kündigungen, aus Verärgerung oder kurzfristigen Aspekten heraus zu vermeiden.

Rechtsanwalt Dr. Gudd verdeutlicht den Mandanten, dass die abrupte Beendigung des Vertragsverhältnisses vor dem Entstehen des Bauwerks oder der architektenmäßigen Erarbeitung der Pläne außerordentlich problematisch sein kann, zahlreiche zum Teil unangenehme Konsequenzen knüpfen sich daran an. Somit berät Rechtsanwalt Dr. Gudd die Mandanten dazu, detailliert im Rahmen der Abwägung die Konsequenzen solcher häufig vorschnellen Kündigungen mit ihm zuvor gründlich abzuwägen und insbesondere die notwendigen Formalien strikt abzuwägen (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.1992 - 5 U 135/91 -).
Rechtsanwalt Dr. Gudd verdeutlicht auch, dass durch die Kündigung grundsätzlich der Vertrag nur für die Zukunft beendet wird. Bis zur Kündigung bestehende Mängel sind daher regelmäßig zu beseitigen (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.1987 - VII ZR 2051/106 -, sowie BGH, Urteil vom 18.04.2002 - VII ZR 164/01 -).

Rechtsanwalt Dr. Gudd verdeutlicht den Mandanten auch Risiken aus der Übernahme des Baugrundrisikos. Seit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt im Beschluss vom 20.07.2010 - 22 U 83/08 - wird hier ein besonderes Augenmerk auf die Folgen für denjenigen zu richten sein, der das Baugrundrisiko übernommen hat.

Im Rahmen der praktischen beratenden Tätigkeit erläutert Rechtsanwalt Dr. Gudd immer wieder Risiken aus dem Rechtsbereich des Architekten-Urheberrechtes. Kritisch wird es bei eigenmächtigen Abänderungen des Auftraggebers von architektonisch hochwertigen Bauwerken (vgl. OLG München IBR 2008, 97).

Rechtsanwalt Dr. Gudd ist im Baurecht Spezialist für Verjährungsprobleme. Neben den gesetzlichen Tatbeständen der Hemmung durch Verhandeln, wird auch die praktisch unterbrechende Wirkung gem. § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VB/B mit den Mandanten im Einzelfall zu erörtern sein. Auch die häufig viel zu weitgehend angenommene Hemmung der Verjährung durch selbstständige Beweisverfahren bietet Risiken, die Rechtsanwalt Dr. Gudd den Mandanten ein- dringlich verdeutlich. Dies gilt gerade auch gegenüber vorhandenen Bürgschaften unter Beachtung der hier gegebenen Verjährungsrisiken.

Leichtfertig wird häufig bei der Geltendmachung von Vorschussansprüchen zur Mängelbeseitigung gehandelt. Das Kostenrisiko dazu verdeutlich Rechtsanwalt Dr. Gudd umfassend in seiner Beratung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 204/07 -).

Rechtsanwalt Dr. Gudd informiert die Mandanten in praxisbezogener Ausrichtung über die Aufgabenverteilung und Haftung bei Planungen, unterlassener Prüfung durch den Bauunternehmer oder lückenhafte Planung des Architekten (vgl. hier zur Mängelrüge: BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05 -).

Architektenrecht
in Baden Württemberg
und angrenzenden
Bundesländern

Im Rahmen des Architektenrechts stehen die Durchsetzung bzw. die Abwehr von Architektenhonoraransprüchen im Vordergrund sowie die Wirksamkeit von Architektenverträgen bzw. die Kündigung solcher Verträge. Immer größeres Gewicht erhält darüber hinaus die Haftung des Architekten, insbesondere bei Kostenüberschreitungen.

Rechtsanwalt Dr. Gudd ist intensiv im Architektenrecht tätig und zwar schwerpunktmäßig in der Lösung praktischer Fälle außergerichtlich und bei Gericht, als auch im Rahmen von Seminaren (siehe oben). Dabei wurde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, soweit sie zum Zeitpunkt der jeweiligen Seminare bereits vorlag, intensiv behandelt, z.B. das Problem Vertragsabschluss bei verzögertem Vergabezuschlag "unter Abänderungen“ (vgl. dazu BGH, Ur- teil vom 22.07.2010 - VII ZR 213/08 -). Auch wettbewerbsrechtliche Probleme von Architekten behandelt Rechtsanwalt Dr. Gudd intensiv beratend. So ist ein Architekt nicht befugt, sich als "Freier Architekt“ ohne die entsprechenden Voraussetzungen zu bezeichnen (vgl. dazu sehr eingängig die Veröffentlichung von Kniffka, Vorsitzender Richter am BGH, Baurecht 2011, 136 ff. mit weiteren Nachweisen).

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